Stand 08/2024

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der letzterer im Internet auftreten kann.

1.2. Der Auftraggeber wird selbst für die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) Sorge tragen.

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden, ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche WordPress Website zu erstellen.

2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.

1. Konzeptionsphase:
Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der Website (sog. Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und der Entwurf eines Designs. 

2. Fertigstellungsphase:
Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.

3.2. Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen etc. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen: Word oder Pages. Die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden folgendermaßen zur Verfügung gestellt: JPG, PNG.

3.3. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

§ 4 Abnahme
4.1. Nach Fertigstellung der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.

4.2. Der Auftraggeber wird die Leistung des Auftragnehmers prüfen und spätestens 5 Tage nach Zugang der Leistung diese abnehmen oder die Abnahme aufgrund eines Mangels verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1. Bei Buchung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung und Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Bei Übergabe der Webseite ist der Schlussbetrag in Höhe von 50% fällig. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 5 Tagen fällig.

1. Bei Auftragserteilung und vor Beginn meiner Tätigkeit wird 50 % des Gesamtpreises fällig.

2. Die restlichen 50 % des Gesamtpreises werden fällig, sobald die Website das erste Mal öffentlich online geht, jedoch spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung.

3. Falls es Verzögerungen seitens des Kunden gibt, wie z.B. fehlende Inhalte, unzureichende Erreichbarkeit (z.B. durch Krankheit oder Urlaub), oder fehlende Endabnahme (Kundenfreigabe), wird der Restbetrag dennoch 30 Tage nach Auftragserteilung fällig.

4. Im Gegenzug verpflichte ich mich, nach Auftragserteilung, Besprechung und Erhalt aller notwendigen Inhalte, die Website so zügig wie möglich innerhalb von 30 Tagen zu erstellen.

5. Sollten Verzögerungen meinerseits auftreten, wird die zweite Abschlussrechnung selbstverständlich erst nach vollständiger Fertigstellung fällig.

§ 6 Kündigung
6.1. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden. Die Kündigung ist weiterhin in Textform gemäß § 126 b BGB zu erklären.

6.2. Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 7 Rechteübertragung
7.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.

7.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.

7.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Teile der Website keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.

7.4. Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

7.5. Der Auftragnehmer wird als Urheber der Website auf derselben genannt. Die Namensnennung und Verlinkung wird im Footer (Fußbereich) der Webseite eingetragen und ist dort mindestens für 1 Jahr stehen zu lassen.

§ 8 Schlussbestimmungen
8.1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollten sich bei der Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Regelungslücken zeigen.

8.3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) oder anderer entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.